Optimierungspotentiale durch neue Technologien

Intelligentes Licht oder wie man heute auch sagt „Smart Lighting“ ist mehr als Technologie – eine Aufwertung für Städte, Bürokomplexe, Verkehr, Ökologie, Shopping-Erlebnisse, Sicherheit und die vernetzte Welt von morgen. Unsere Lichtlösungen bieten konkrete Mehrwerte für unsere Kunden und Nutzer.

Licht ist unausweichlich. Es sorgt für Atmosphäre und macht unser Leben bunt. Und dann gibt es noch eine ganze Menge Sachen, die mit gutem Licht besser aussehen oder auch besser funktionieren. Bei TLV vereinen wir die ästhetischen und die funktionalen Aspekte des Lichtspektrums miteinander.

Einfachheit ist für uns der Schlüssel für alles – einfache Konfiguration und einfache Bedienung. Als Lösungsanbieter stellen wir einen Ansprechpartner, der alle Gewerke und Schnittstellen miteinander verbindet, sodass Steuerung, Montage, Lichtplanung, Inbetriebnahme und Service reibungslos ineinander greifen. Wir verzahnen unserer Know-How in ihr Projekt!

Die Vorteile von intelligentem Licht auf einen Blick:

  • Energie sparen – Kosten reduzieren

  • Lichtstimmungen und flexible Atmosphäre schaffen – Wohlbefinden steigern

  • Tageslicht nutzen – Komfort verbessern

  • Notlicht integrieren – optimale Sicherheit

BAFA / KFW LED-FÖRDERUNG 2021-2030

Besseres Licht, weniger CO2 und ein reduzierter Energieverbrauch: Mit gutem Licht kennen wir uns bei TLV bestens aus!

Aber wussten Sie schon, dass Ihre Investition in klimafreundliche Beleuchtung finanziell unterstützt wird?
Öffentliche Programme fördern seit Januar 2021-2030 den Einbau effizienter Beleuchtungslösungen mit Zuschüssen bis zu 20 %. Wir finden nicht nur die ideale Lichtlösung für Sie, sondern unterstützen Sie auch bei der Antragsstellung – von der Suche eines passenden Energieberaters bis zur Zusammenstellung der notwendigen Daten.

  • WER WIRD GEFÖRDERT?

    • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen freiberuflich Tätige
    • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
    • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
    • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • WAS WIRD GEFÖRDERT?

    • Gefördert wird der Einbau von fortschrittlichen Beleuchtungssystemen mit hoher Systemlichtausbeute und hohem Lichtstromerhalt in Bestandsgebäuden
    • Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten sowie Erstellung eines Beleuchtungskonzepts.
    • Ebenfalls können tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerungen sowie Regelungen von Beleuchtungsanlagen gefördert werden.
    • Retrofit- und Ersatzlampen sind nicht förderfähig.
  • WIE WIRD GEFÖRDERT?

    • Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sinnvoll für die Förderung sind Projekte ab 20.000 € Nettoinvestition inkl. Montage und Nebenarbeiten.
    • Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro.
    • Baubegleitung sind gedeckelt auf 5€/m² Nettogrundfläche, insgesamt maximal 20.000 € pro Bewilligung
    • Die Förderung wird dabei entweder als Direktzuschuss gewährt oder als Tilgungszuschuss zum KfW-Kredit. Der Direktzuschuss ist dabei kombinierbar mit anderen Finanzierungsmodellen wie Leasing, Mietkauf oder Contracting.